Wird Ihr Widerspruch zurückgewiesen, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben.
Kosten und Risiko
Für Versicherte ist das Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Es besteht kein Anwaltszwang. Eigene Anwaltskosten tragen Sie nur, wenn Sie eine Kanzlei beauftragen und verlieren; bei geringem Einkommen ist Prozesskostenhilfe möglich.
Ablauf
- Klage schriftlich oder zur Niederschrift beim Sozialgericht Ihres Wohnorts einreichen.
- Das Gericht ermittelt von Amts wegen und beauftragt häufig einen unabhängigen Sachverständigen – nicht den MD.
- Sie können zusätzlich ein Gutachten durch eine Ärztin oder einen Arzt Ihres Vertrauens beantragen (§ 109 SGG), müssen die Kosten aber zunächst vorschießen.
- Viele Verfahren enden mit einem Vergleich oder einem Anerkenntnis der Kasse.
Tipp
Je klarer Ihr Widerspruch schon die einzelnen Kriterien benennt, desto leichter kann das Gericht den Streit eingrenzen. Bewahren Sie Pflegetagebuch, Arztberichte und alle Schreiben sorgfältig auf.