Die Schritte im Überblick
- Widerspruch einlegen – schriftlich, innerhalb eines Monats.
- Eingangsbestätigung der Pflegekasse.
- Begründung nachreichen, falls noch nicht geschehen.
- Zweitgutachten: Die Kasse beauftragt den MD erneut – nach Aktenlage oder mit Hausbesuch.
- Abhilfe: Gibt die Kasse Ihnen recht, erhalten Sie einen neuen Bescheid.
- Widerspruchsausschuss: Sonst entscheidet ein Ausschuss mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern und erlässt einen Widerspruchsbescheid.
- Klage: Innerhalb eines Monats beim Sozialgericht – für Versicherte ohne Gerichtskosten.
Das Zweitgutachten
Bestehen Sie auf einem Hausbesuch, wenn sich der Hilfebedarf nach Aktenlage nicht beurteilen lässt. Bereiten Sie sich vor: Pflegetagebuch, Arztberichte, Medikamentenplan. Sorgen Sie dafür, dass eine Pflegeperson anwesend ist.
Wie lange dauert es?
Meist zwei bis vier Monate. Nach drei Monaten ohne Entscheidung ist eine Untätigkeitsklage möglich (§ 88 Abs. 2 SGG). Eine freundliche Sachstandsanfrage nach etwa sechs Wochen beschleunigt oft.
Kosten
Das Widerspruchsverfahren selbst ist kostenfrei. Auch vor dem Sozialgericht fallen für Versicherte keine Gerichtskosten an (§ 183 SGG).